Die Bewachungserlaubnis bezeichnet in Deutschland die behördliche Erlaubnis, gewerblich fremdes Leben oder Eigentum zu bewachen. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im § 34a Gewerbeordnung sowie in der Bewachungsverordnung.

In der Bewachungsverordnung ist geregelt, 
welche Qualifikationen eine Sicherheitskraft 
für eine Tätigkeit in dem Gewerbe absolviert
haben muss. Die Ordnungsämter überprüfen 
auf kommunaler Ebene die Einhaltung der 
BewachVO. Die Verordnung ist für die Sicherheitsbranche von grundlegender 
Bedeutung.

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